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Projekt "Wienerwaldvilla" mit großem Ausbau- und Zubaupotential

3021 Pressbaum

Immobilienart: Grundstück
Objekt Nr. 16572
Kaufpreis € 1.800.000,00
Fläche 4.080,00 m2
Baujahr 1894
Objekt Nr. 16572
Zustand projektiert
Grundfläche 494,47 m2
Wohnfläche 224,14 m2
Grundstückfläche 4.080,00 m2
Kellerfläche 89,74 m2
Terrassenfläche 109,63 m2
Terrasse 2
Heizung Erdwärme, Luftwärmepumpe

Zum Verkauf kommt diese, auf einem über 4.000 m² großem Baugrund stehende, Herrenvilla aus der Jahrhundertwende. Es liegt bereits eine erteilte Baugenehmigung zur Generalsanierung und Ausbau der Villa vor. Diesbezüglich übersenden wir Ihnen sehr gerne alle diesbezüglichen Unterlagen, nach Erhalt Ihrer Anfrage. Ebenso gibt es die Möglichkeit weitere 2 Doppelhäuser (4 Einheiten) auf dem Anwesen zu errichten, da es sich um 3 zusammenhängende Baugründe handelt. Oder Sie erfüllen sich den ultimativen Wohnraum einer sanierten Wienerwaldvilla auf einem traumhaften über 4.000 m² großen Grundstück. Ein fast grenzenloses Projekt im Wienerwald, welches keine Träume offen lässt.

  • Baugrund 1: 1.774 m²  (bestehende Villa - eingereicht!)
  • Baugrund 2: 1.344 m² (auch als Baugrund für die Errichtung eines Doppelhaus geeignet)
  • Baugrund 3: 962 m² (auch als Baugrund für die Errichtung eines Doppelhaus geeignet)

Die beiden Doppelhäuser können erst nach erfolgter Grundstücksteilung errichtet werden (derzeit sind laut Bauwidmung je Grundstück max. 2 Wohneinheiten möglich); die 3 in der Beilage angeführten Grundstücke wären ein Teilungsvorschlag, derzeit ist es jedoch noch ein Grundstück (diese Geometerarbeiten sind noch durchzuführen).

Das Grundstück wurde bereits gerodet. Die gesamte Planung, Geometer Arbeiten, sowie die Einreichung zur Baugenehmigung ist bereits im Kaufpreis enthalten.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so ersuchen wir Sie in aller Höflichkeit um Ihre Anfrage über dieses Webportal. Wir senden Ihnen dann zeitnah sämtliche Unterlagen, Grundbuchauszug, Projekt-Pläne und Visualisierungen zu.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Anfragen

Karina Schunker MA MRICS
Ansprechpartner Karina Schunker MA MRICS+43 1 5127690-400
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