Häufig gestellte Fragen

Nachstehend finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen aus unseren verschiedenen Verwaltungsbereichen.

FAQ | Wohnungseigentum

  • Wir übermitteln Ihnen sehr gerne ein unverbindliches Angebot, angepasst auf Ihre Wünsche und Anforderungen. Gerne treffen wir uns mit Ihnen und besichtigen die Liegenschaft, um ein entsprechendes Angebot für Sie erstellen zu können.

  • Wie bei allen Dingen im Leben richtet sich der Preis nach Ihren Ansprüchen. Abhängig von der Liegenschaftsgröße und den gewünschten Leistungen orientiert sich unser Verwaltungshonorar

  • Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) ist eine Eigentümerversammlung alle 2 Jahre gesetzlich vorgesehen. Liegen individuelle Vereinbarungen (Wohnungseigentumsvertrag oder Verwaltungsvereinbarung) vor, können Versammlungen auch in kürzeren Intervallen stattfinden.

    Die Versammlungen werden mittels Protokoll dokumentiert und im Anschluss an die Eigentümer versendet.

  • Eigentümerversammlungen können sehr gerne in den Räumlichkeiten der EHL stattfinden. Wir haben hierzu modernste klimatisierte Büroräumlichkeiten mit modernen Präsentationsequipment (Beamer, Leinwand, WLAN, etc.). Hier können Versammlungen mit bis zu  100 Teilnehmern stattfinden. Die Nutzung unserer Räumlichkeiten ist im Rahmen von Eigentümerversammlungen  für die Wohnungseigentumsgemeinschaft kostenfrei.

    Auf Wunsch von Wohnungseigentumsgemeinschaften bzw. aus Kapazitätsgründen, organisieren wir auch gerne Ihre Versammlungen in anderen Veranstaltungsräumlichkeiten (Seminarräume, Restaurants, etc.)

  • Ihnen steht ein fix zugeteiltes Verwaltungsteam zur Verfügung. Dieses besteht aus einem Immobilienverwalter, einer Assistenz und einem Objektbuchhalter. Zudem können Sie sich stets an den zuständigen Teamleiter wenden. Außerhalb der Büroöffnungszeiten haben wir einen 24 Stunden-Notdienst (0664/6276200) der von eigenen Mitarbeitern durchgeführt wird.

  • EHL bietet ein 24h-Notdienst Telefon an (0664/6276200). Das bedeutet für Sie, dass einer unserer Mitarbeiter rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie und Ihre Mieter erreichbar ist und in Notfällen verständigt werden kann.

  • Ihr zuständiger Immobilienverwalter ist mindestens 4-mal im Jahr in Ihrer Liegenschaft und erstellt mittels Tablet Quartalsbegehungsberichte. Es ist uns sehr wichtig, einen detaillierten Zustandsbericht zu erstellen. Dieser Bericht wird Ihnen gerne über unser Kundenportal elektronisch zur Verfügung gestellt.

    Das Verwaltungsteam ist in der Praxis viel häufiger vor Ort, um z.B. Liegenschaftsangelegenheiten zu regeln, wie z.B. Reinigungsleistungen, Instandhaltungsarbeiten zu koordinieren und kontrollieren.

    EHL verfügt auch über eigene Außendienstmitarbeiter, um schnell vor Ort reagieren zu können.

  • Eine Jahresvorausschau wird den Miteigentümern zum Ende des laufenden Jahres übermittelt. Sie beinhaltet die in absehbarer Zeit notwendigen Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten und die hierfür notwendige Rücklagenansparung. Ebenfalls werden die laufenden Bewirtschaftungskosten für das kommende Jahr kalkuliert und bekanntgegeben.

  • Grundlage des Nutzwertgutachtens ist die Nutzwertberechnung, welche das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer (Wohnungseigentümer der Liegenschaft) untereinander regelt. Im Nutzwertgutachten welches durch einen Sachverständigen erstellt wird, werden die einzelnen Wohnungseigentumsobjekte sowie deren Zubehör mit rechnerischen Anteilen bewertet. Grundlage für die Berechnung bildet die Nutzfläche der Wohnungseigentumsobjekte.

    Nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist grundsätzlich eine Verrechnung der Aufwendungen nach Nutzwerten vorgesehen. Abweichende Regelung können allerdings im Wohnungseigentumsvertrag getroffen werden.

  • Beschlüsse erfolgen entweder wie vorgesehen bei der Eigentümerversammlung selbst oder werden mittels Umlaufverfahren (postalisch oder per E-Mail) den Eigentümern übermittelt. Die Abstimmungsbögen des Umlaufbeschlusses sind innerhalb einer bestimmten Frist (je nach Maßnahme) ausgefüllt und unterfertigt an die Hausverwaltung zu retournieren.

    Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, an den Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft teilzunehmen. Dieses Recht kann auch vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

    Die Hausverwaltung wertet die Stimmen im Anschluss aus und gibt das Ergebnis mittels Aushang an einer deutlich sichtbaren Stelle im Haus bekannt. Zusätzlich wird jeder einzelne Wohnungseigentümer schriftlich informiert.

    Für die im Gesetz festgelegten maßgeblichen Anfechtungsfristen ist der Zeitpunkt des Anschlages im Haus entscheidend.

  • Mit Kauf eines Wohnungseigentumsobjektes kaufen Sie neben dem ausschließlichen Nutzungsrecht z.B. an Ihrer Wohnung, Ordination, Kfz-Stellplatz, etc. auch anteilig Allgemeinteile der Liegenschaft.

    Ihr Wohnungseigentum endet nicht an der Wohnungstüre. Neben der Instandhaltungsverpflichtung Ihres Wohnungseigentumsobjektes sind Auffälligkeiten und Schäden in den Allgemeinteilen immer umgehend der Hausverwaltung zu melden bzw. abzuwenden, damit den Eigentümern kein Nachteil entsteht.

  • Hierbei handelt es sich um sogenannte Verfügungsrechte der einzelnen Miteigentümer. Zur rechtswirksamen Einräumung solcher Rechte wie etwa Veränderungen an der Außenhaut, die Anbringung einer Satellitenantenne, oder Montage einer Beschattungseinrichtung im Außenbereich, ist die Zustimmung jedes einzelnen Wohnungseigentümers notwendig, sofern es nicht im Wohnungseigentumsvertrag bereits geregelt ist. Die bestellte Hausverwaltung darf hierfür keine Genehmigung erteilen.

  • Ihre Wohnbeiträge gliedern sich in Betriebskosten, Rücklagendotierungen und der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer. Aufgrund von Vereinbarungen im Wohnungseigentumsvertrag kann auch die Bildung von einzelnen Abrechnungskreisen, wie z.B. Lift, Garage, usw. vorgesehen sein. In diesem Fall kann es bei Ihrer Vorschreibung zur Ausweisung mehrerer Betriebskosten- und Rücklagenpositionen kommen.

  • Die Grundlage für die Fälligkeit ist im Wohnungseigentumsgesetz WEG 2002 § 32 Abs. 9 zu finden. Die Fälligkeit ist der 5. eines jeden Kalendermonats.

  • Sehr gerne können Sie uns ein unterfertigtes SEPA Lastschrift Mandat mit Ihren Bankdaten übermitteln. Sobald wir dieses erhalten, werden im darauffolgenden Monat die Wohnbeiträge ab sofort monatlich von uns eingezogen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich nicht mtl. selbst darum kümmern müssen und die Beiträge pünktlich bezahlt werden.

  • Uns ist es äußerst wichtig eine ordentliche Abrechnung einen jeden Miteigentümer bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres über das vorausgegangene Kalenderjahr zu legen.

  • Bei einem Wasserschaden kontaktieren Sie bitte umgehend die Hausverwaltung. Sollte es sich um ein Gebrechen außerhalb unserer Öffnungszeiten handeln, ersuchen wir Sie, unseren 24h-Telefon-Notdienst Tel. 0664 / 627 6200 anzurufen. Im Falle eines Leitungswassergebrechen, sollten Sie den Hauptwasserhahn umgehend abdrehen. Als Erstinformation sind immer Örtlichkeit des Schadens und falls möglich Bilder des Schadens für eine schnelle Schadensbehebung hilfreich.

  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Abfluss stets frei von Essensresten, Haaren etc. ist. Sollten Sie dennoch eine Abflussverstopfung haben, ersuchen wir Sie um Kontaktaufnahme. Ihr Verwaltungsteam wird im Anschluss eine Rohrreinigungsfirma beauftragen, welche sich telefonisch mit Ihnen zwecks Behebung der Abflussverstopfung in Verbindung setzen wird. Sollte die Verstopfung nicht aufgrund von Fehlverhalten entstanden sein, entstehen für Sie keine Kosten.

  • Eine Haushaltsversicherung wird von uns stark empfohlen. Bei einem Wasserschaden werden zwar die Folgeschäden der Haussubstanz (Wände, Parkett etc.) durch die Gebäudeversicherung ersetzt, allerdings beinhaltet dies nicht Ihr Inventar. Ihre Haushaltsversicherung deckt zudem noch weitere Risiken ab. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Versicherung Ihres Vertrauens.

  • Als dienstleistungsorientierte Hausverwaltung liegt es uns natürlich am Herzen, dass ein guter Hausfrieden herrscht. Bei Verletzungen der Ruhezeiten versenden wir sehr gerne ein Rundschreiben an die jeweiligen Verursacher und ersuchen Rücksicht auf die anderen Bewohner zu nehmen.

    Die Hausverwaltung kann in Nachbarschaftsangelegenheiten nur eine Mediationsrolle übernehmen.

    Sollte dies nicht die gewünschte Wirkung erzielen, besteht nur die Möglichkeit (abhängig vom Vergehen) sich an die Polizei bzw. einen Rechtsanwalt zu wenden.

  • In einer Vielzahl an Liegenschaften kommt es zu einer direkten Abrechnung, Verrechnung im Namen und auf Rechnung des Energielieferanten (für Heizung, Wasser/Abwasser). In diesem Fall ist der Energielieferant der alleinige Vertragspartner für die Bereiche Ablesung, Abrechnung und Zahlungsverkehr Ihrer Wärme-, Kälte- und Wasserkosten.

FAQ | Vorsorgewohnung

  • Unser Service umfasst:

    • Ansprechperson und Schnittstelle gegenüber Ihrem Mieter und Dienstleistern
    • Mietvertragserstellung und Bearbeitung von Kündigungen
    • Übergabe und Rücknahme Ihrer Wohnung an/vom Mieter
    • Beauftragung von ÖVE Befundungen (Elektro-Befund) nach Wohnungsrücknahme
    • Auswahl und Beauftragung eines konzessionierten Immobilienmaklers bei Neuvermietungen von Wohnungen nach Absprache
    • Erstellung der Vorschreibungen und Abrechnung
    • Zahlungsverkehr und Mahnwesen
    • Rechtsexpertise durch eigene Rechtsabteilung
    • Anwaltsbeauftragungen nach Absprache
    • 24h Erreichbarkeit unserer Mitarbeiter (Service-Team) in Notfällen (0664/6276200)
    • Onlinezugang zu den Verwaltungsunterlagen des Wohnungseigentumsobjekts
    • (z.B. Mietvertrag, Offene Posten, Abrechnungen)
    • Persönliche Beratung
  • Stellplätze können nur gemeinsam mit einer Wohnung in die Verwaltung aufgenommen werden. Für einzelne Stellplätze kann kein Sub-Verwaltungsvertrag abgeschlossen werden.

  • Die Mindestvertragsdauer für Wohnungen beträgt gesetzlich 3 Jahre. Darunter kann kein Mietvertrag ausgestellt werden.

  • Nein. Für die Mietersuche sind Sie als Eigentümer selbst zuständig. Selbstverständlich vermitteln wir Sie an unsere MaklerInnen weiter, welche Sie bei der Vermarktung der Wohnung sehr gerne unterstützen.

    • Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Verwaltungsvertrag
    • Vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Verwaltungsvollmacht
    • Ausweiskopie aller Eigentümer (bei Privatpersonen)
    • Firmenbuchauszug (bei Unternehmen)
    • Vorschreibung der Hausverwaltung (wenn EHL IM nicht die Gebäudeverwaltung ist)
    • Mietvertrag und Kontaktdaten des Mieters (wenn die Wohnung bereits vermietet ist)
  • Diese Information ist für uns von hoher Relevanz, da dies ausschlaggebend dafür ist, ob die Mieteinnahmen versteuert werden müssen oder nicht. Kleinunternehmer müssen Ihren Wohnsitz im Inland haben und die Umsätze aus Vermietung und Verpachtung dürfen im Kalenderjahr 30.000 Euro nicht überschreiten. Ob die Kleinunternehmerregelung auf Sie zutrifft oder nicht, kann Ihnen ausschließlich Ihr Steuerberater beantworten.

  • Im Falle von Eigenbedarf der Wohnung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann zum Monatsletzten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate.

FAQ | Wohn- und Zinshäuser

EigentümerInnen

  • Wir übermitteln Ihnen sehr gerne ein unverbindliches Angebot, angepasst auf Ihre Wünsche und Anforderungen. Gerne treffen wir uns mit Ihnen und besichtigen die Liegenschaft, um ein entsprechendes Angebot für Sie erstellen zu können.

  • Wie bei allen Dingen im Leben richtet sich der Preis nach Ihren Ansprüchen. Abhängig von der Liegenschaftsgröße  und den gewünschten Leistungen orientiert sich unser Verwaltungshonorar an den im Mietrechtsgesetz definierten Sätzen.

  • Ihnen steht ein fix zugeteiltes Verwaltungsteam zur Verfügung. Dieses besteht aus einem Immobilienverwalter, einer Assistenz und einem Objektbuchhalter. Zudem können Sie sich stets an den zuständigen Teamleiter wenden. Außerhalb der Büroöffnungszeiten haben wir einen 24 Stunden-Notdienst (0664/6276200) der von eigenen Mitarbeitern durchgeführt wird.

  • EHL bietet ein 24h-Notdienst Telefon an (0664/6276200). Das bedeutet für Sie, dass einer unserer Mitarbeiter rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie und Ihre Mieter erreichbar ist und in Notfällen verständigt werden kann.

  • Ihr zuständiger Immobilienverwalter ist mindestens 4-mal im Jahr in Ihrer Liegenschaft und erstellt mittels Tablet Quartalsbegehungsberichte. Es ist uns sehr wichtig, einen detaillierten Zustandsbericht zu erstellen. Dieser Bericht wird Ihnen gerne über unser Kundenportal elektronisch zur Verfügung gestellt. Das Verwaltungsteam ist in der Praxis viel häufiger vor Ort um z.B. Mieterangelegenheiten zu regeln oder Instandhaltungsarbeiten bzw. Dienstleister zu kontrollieren. EHL verfügt auch über eigene Außendienstmitarbeiter, um schnell vor Ort reagieren zu können.

  • Unsere Wohnungsübergaben sowie -rücknahmen werden vor Ort durchgeführt und elektronisch mittels Tablet dokumentiert. Es wird gemeinsam mit dem Mieter das jeweilige Mietobjekt begangen und ein detailliertes Übergabeprotokoll samt Fotodokumentation erstellt. In dem Protokoll, werden der Zustand und Ausstattung festgehalten. Zudem wird notiert, wie viele Schlüssel ausgegeben werden und die Zählerstände werden abgelesen, um im Anschluss die Ummeldungen bei den Energielieferanten durchzuführen zu können.

  • EHL hat ein sehr straffes Forderungsmanagement. Zahlungsrückstände, werden alle 2 Wochen gemahnt. Im Fall von erfolglosen Mahnungen, wird in Abstimmung mit dem Eigentümer Zahlungs- und Räumungsklage über einen Anwalt eingebracht.

  • Dies kann individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Grundsätzlich erfolgen unsere Überweisungen an Sie 1-mal im Monat jeweils um den 15. des Monats.

  • Dies kann individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.  Unsere Monatsabrechnung erhalten Sie grundsätzlich jeweils am 7. Werktag des Monats. Die Jahresabrechnung erhalten Sie bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres.

  • Unser Indexlauf findet automatisiert über das Hausverwaltungsprogramm statt. Entsprechend der Wertsicherungsvereinbarung im Mietvertrag werden die Mieten dadurch laufend nach den vertraglichen Regelungen bzw. gesetzlichen Bestimmungen indexiert.

FAQ | Wohn- und Zinshäuser

MieterInnen

  • Unter den Betriebskosten sind alle laufenden Kosten zu verstehen, um das Objekt zu bewirtschaften. Darunter fallen beispielsweise die Hausreinigung, Winterdienst, Müllentsorgung, Stromkosten der Allgemeinbereiche, Rauchfangkehrerkehrungen, usw.

  • Um sich neue Schlüssel anfertigen zu lassen, bedarf es einer Vollmacht seitens der Hausverwaltung. Gerne schicken wir Ihnen diese auf Anfrage zu. Die Kosten müssen vom Mieter selbst übernommen werden.

  • Eine Kündigung ist ausschließlich in schriftlicher Form mit Ihrer persönlichen Unterschrift möglich. Das Kündigungsschreiben können Sie uns entweder per Post oder eingescannt per Mail zukommen lassen. Bitte schicken Sie das Kündigungsschreiben an Ihr zuständiges Verwalterteam.

  • Bei einem Wasserschaden kontaktieren Sie bitte umgehend die Hausverwaltung. Sollte es sich um ein Gebrechen außerhalb unserer Öffnungszeiten handeln, ersuchen wir Sie, unseren 24h-Telefon-Notdienst Tel. 0664 / 627 6200 anzurufen. Im Falle eines Leitungswassergebrechens, sollten Sie den Hauptwasserhahn umgehend abdrehen. Als Erstinformation sind immer Örtlichkeit des Schadens und falls möglich Bilder des Schadens für eine schnelle Schadensbehebung hilfreich.

  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Abfluss stets frei von Essensresten, Haaren etc. ist. Sollten Sie dennoch eine Abflussverstopfung haben, ersuchen wir Sie um Kontaktaufnahme. Ihr Verwaltungsteam wird im Anschluss eine Rohrreinigungsfirma beauftragen, welche sich telefonisch mit Ihnen zwecks Behebung der Abflussverstopfung in Verbindung setzen wird. Sollte die Verstopfung nicht aufgrund von Fehlverhalten entstanden sein, entstehen für Sie keine Kosten.

  • Eine Haushaltsversicherung wird von uns stark empfohlen. Bei einem Wasserschaden werden zwar die Folgeschäden der Haussubstanz (Wände, Parkett etc.) durch die Gebäudeversicherung ersetzt, allerdings beinhaltet dies nicht Ihr Inventar. Ihre Haushaltsversicherung deckt zudem noch weitere Risiken ab. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Versicherung Ihres Vertrauens.

  • Als dienstleistungsorientierte Hausverwaltung liegt es uns natürlich am Herzen, dass ein guter Hausfrieden herrscht. Bei Verletzungen der Ruhezeiten versenden wir sehr gerne ein Rundschreiben an die jeweiligen Verursacher und ersuchen Rücksicht auf die anderen Bewohner zu nehmen. Die Hausverwaltung kann in Nachbarschaftsangelegenheiten allerdings nur eine Mediationsrolle übernehmen. Sollte dies nicht die gewünschte Wirkung erzielen, besteht nur die Möglichkeit (abhängig vom Vergehen) sich an die Polizei bzw. einen Rechtsanwalt zu wenden.

  • Im Zuge unserer Bestätigung an Sie, dass wir die Kündigung Ihres Mietvertrags erhalten haben, wird Ihnen eine genaue Aufstellung übermittelt, worauf Sie vor Auszug achten müssen. Dies beinhaltet z.B. die Wartung einer etwaigen Gastherme, Leuchtmittel (Glühbirne) in jedem Raum, usw.

  • Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Allerdings muss jeder Fall einzeln beurteilt werden. Am besten kontaktieren Sie Ihr zuständiges Verwaltungsteam und schildern diesem Ihre Pläne.

  • Zeitgerecht werden Sie von uns telefonisch kontaktiert, um einen Termin für die Übergabe/Rücknahme vor Ort zu vereinbaren. Es wird gemeinsam mit Ihnen das Objekt begangen und ein detailliertes Übergabeprotokoll mittels Tablet erstellt, in welchem etwaige Mängel sowie die Ausstattung des Mietobjekts festgehalten werden. Zudem wird notiert, wie viele Schlüssel zurückgegeben werden und die Zählerstände werden festgehalten, um im Anschluss die Ummeldungen durchzuführen zu können.

  • Die Zählerstände werden im Zuge der Wohnungsübergabe bzw. –rücknahme in Ihrem Beisein abgelesen und auf einem Protokoll festgehalten. Die Ummeldung wird im Anschluss von der Hausverwaltung vorgenommen.

  • Die Kaution wird nach erfolgter Wohnungsrücknahme auf ein von Ihnen zu bekanntgebendes Konto zurücküberwiesen. Die Bearbeitung nimmt ca. zwei Wochen in Anspruch, vorausgesetzt, dass es zu keinen Abzügen Ihrer Kaution aufgrund von Beschädigungen des Mietbereichs, fehlender Wartungsnachweise etc. kommt.

  • Sehr gerne können Sie uns ein unterfertigtes SEPA Lastschrift Mandat mit Ihren Bankdaten übermitteln. Sobald wir dieses erhalten, wird im darauffolgenden Monat die Miete ab sofort monatlich von uns eingezogen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich nicht mtl. selbst darum kümmern müssen und die Beträge pünktlich bezahlt werden.

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